2 worfen, sich am 12. Oktober 2016 gemeinsam mit dem Mitbeschuldigten 1 Zutritt zum Haus des Opfers verschafft, dieses mit einem Messer bedroht und dessen Brieftasche mit Bargeld im Wert von CHF 600.00 entwendet zu haben. Das Zwangsmassnahmengericht hat den dringenden Tatverdacht zu Recht bejaht. Der Beschwerdeführer ist grundsätzlich geständig und anerkennt die Zivilforderung des Opfers.