I.________, Facharzt für Neurochirurgie, am 11. April 2014 eine Untersuchung durch Dr. med. J.________, Leitender Arzt Manuelle Medizin und interventionelle Rheumatologie sowie am 5. August 2014 eine zervikale Facettengelenksinfiltration erfolgten. Es fanden demnach verschiedenste fachliche Untersuchungen statt. Auch die Kammer vertritt die Auffassung, dass nicht die geringsten Anhaltspunkte vorliegen, dass die Beschuldigten vorsätzlich zu einer Körperverletzung angestiftet oder dazu Hilfe geleistet hätten.