146 StGB aufgrund eines angeblich unzutreffenden Rubrums - in welchem C.________ aufgeführt ist - betrifft, so ist nicht ansatzweise ersichtlich, inwiefern in diesem Zusammenhang die erwähnten Straftatbestände gegeben sein sollten. Weder erfüllen die entsprechenden einfachen Schriftstücke die Anforderungen gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB (Beweiseig-