2.3 Soweit die Beschwerdeführer die Aufhebung der Verfügungen der Verfahrensleitung vom 29. Dezember 2016 und 2. Februar 2017 beantragen und ausführen, das Beschwerdeverfahren sei durch eine «fehlerhafte Verfügung» eröffnet worden, wird auf das Schreiben der Verfahrensleitung vom 18. Januar 2017 verwiesen. Das Beschwerdeverfahren wurde entsprechend dem Antrag der Beschwerdeführer eröffnet. Da die Beschwerdeführer gegen die Beschuldigten Strafanzeige eingereicht haben, wurden diese in der Verfügung erwähnt. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer wurde dadurch aber nicht ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten eröffnet.