2 hin in der erfolgten Art korrekt gewesen und das Beschwerdeverfahren werde vor diesem Hintergrund seinen üblichen Fortgang nehmen. Sollten die Beschwerdeführer die Beschwerde zurückziehen wollen, hätten sie Gelegenheit, dies innert fünf Tagen mitzuteilen. Die Beschwerdeführer hielten am 31. Januar 2017 an ihren Anträgen fest. Mit Verfügung vom 2. Februar 2017 wurde den Parteien Frist gewährt, eine Replik einzureichen.