Am 16. Januar 2016 beantragten die Beschwerdeführer die Abänderung oder Aufhebung der Verfügung der Beschwerdekammer in Strafsachen vom 29. Dezember 2016 sowie den Erlass einer neuen Verfügung. Mit Schreiben vom 18. Januar 2017 wurde den Beschwerdeführern mitgeteilt, gemäss ihren Anträgen in der Beschwerde hätten sie offensichtlich nicht Anzeige, Beschwerde oder Ähnliches gegen Mitglieder der Staatsanwaltschaft erhoben. Die verfügte Verfahrenseröffnung sei mit-