Die Beschwerdeführer warfen den Beschuldigten zusammengefasst vor, diese hätten sich in strafrechtlich relevanter Weise geweigert, ein medizinisches Gutachten zur Gesundheitsproblematik der Beschwerdeführerin 2 in Auftrag zu geben und ihr einen stationären Aufenthalt in der F.________(Klinik) nicht ermöglicht. Die E.________(Krankenkasse) würde anstelle der erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen nur Leistungen zur Behandlung chronischer Schmerzen erbringen. Dadurch habe sie ihre vertraglichen Pflichten gegenüber der Beschwerdeführerin 2 nicht gehörig erfüllt und die von ihnen bezahlten Prämien veruntreut.