3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, per Adresse: G.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin H.________ (mit den Akten) Bern, 29. Dezember 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: