Ihm wurde mitgeteilt, dass das Verfahren bei der zuständigen Staatsanwältin zur Prüfung des weiteren Vorgehens sei. Die Staatsanwaltschaft werde ihn schriftlich informieren (Akten BM 51142-45, Telefonnotiz von F.________ vom 16. Dezember 2016). Am 21. Dezember 2016 (Datum Poststempel) reichte E.________ bei der Beschwerdekammer Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Ausserdem stellte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.