1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. November 2016 wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu eröffnen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Strafklägerin/Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.