251 StGB ist komplex. Bereits die Frage, ob ein bestimmtes Dokument eine strafrechtlich relevante Urkunde darstellt oder nicht, kann sehr schwierig zu beantworten sein. Oft mit grossen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist alsdann die Tatvariante der Falschbeurkundung (vgl. STRATENWERTH/BOMMER, Schweizerisches Strafrecht, BT II, 7. Aufl. 2013, § 35 N. 1 ff., N. 26). Wie die Beschwerdeführerin richtigerweise festhält, kann eine Buchung falsch im strafrechtlichen Sinne sein, wenn – wie hier – fiktive Positionen wie zum Beispiel Luftbuchungen oder Scheingeschäfte aufgezeichnet werden (BOOG, in: Basler Kommentar Strafrecht II, 3. Aufl.