Der Beschuldigte mache in seiner Einvernahme in den Zeilen 117-123 Ausführungen zur Aussicht, dass er «wenigstens die lnsolvenzzahlungen erhalten werde». Es sei naheliegend, dass die durch fiktive Buchungen erstellte Bilanzmanipulation durch den Beschuldigten veranlasst worden sei, um bei einer Überschuldung der Beschwerdeführerin Insolvenzzahlungen zu erhalten.