Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 2. Dezember 2016 (BM 16 49990) Regeste: Art. 382 Abs. 1 StPO; Beschwerdelegitimation des Beschuldigten gegen die staatsanwaltschaftliche Verfügung, der Privatklägerschaft die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren Von der angefochtenen Verfügung unmittelbar betroffen ist ausschliesslich die Straf- und Zivilklägerin, indem ihr das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft gemäss Art. 136 StPO zuerkannt wird.