Die ohne Tatverdacht erfolgte Hausdurchsuchung sei darauf angelegt gewesen, Zufallsfunde erhältlich zu machen, was eine verpönte «fishing expedition» darstelle. Die beim Mitbewohner sichergestellten Gegenstände (Messer, Waffe) seien demzufolge nicht verwertbar. Vor diesem Hintergrund ersuche er um Einstellung des gegen ihn geführten Verfahrens sowie die Nichtanhandnahme des Verfahrens gegen seinen Mitbewohner.