Hinzu komme, dass der Hausdurchsuchungsbefehl ohne richterliche Anordnung ergangen sei. Zum anderen hätten sich die Polizeibeamten mit Gewalt Zugang zur Wohnung verschafft, sich nicht ausgewiesen und Räumlichkeiten des damals anwesenden Mitbewohners ohne dessen Einverständnis durchsucht. Ferner hätten sie den Mitbewohner in Handschellen gelegt und ohne vorgängige Belehrung befragt. Und schliesslich hätten die Polizeibeamten den Parkettboden beschädigt. Die ohne Tatverdacht erfolgte Hausdurchsuchung sei darauf angelegt gewesen, Zufallsfunde erhältlich zu machen, was eine verpönte «fishing expedition» darstelle.