1. Gegen A.________ wurde am 23. November 2016 ein Verfahren wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern eröffnet. Gleichentags verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Hausdurchsuchung bei A.________ zwecks Sicherstellung dessen Mobiltelefons/e. Ferner erliess sie einen Durchsuchungsbefehl zur Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone. Im Zusammenhang mit der am 1. Dezember 2016 erfolgten Hausdurchsuchung reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.___