2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen eine Entschädigung von CHF 1'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - Jugendanwältin C.________, Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Leitenden Jugendanwältin D.________