Es liegen im Ergebnis keine genügenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschwerdeführer in Vergangenheit oder Zukunft mit erhöhter Wahrscheinlichkeit in Straftaten involviert war oder sein wird. Eine präventive, routinemässige erkennungsdienstliche Erfassung und die Erstellung von DNA-Profilen ohne konkrete Hinweise auf weitere Straftaten, ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht zulässig (Urteil des Bundesgerichts 6B_718/2014 vom 10. Dezember 2014 E. 1.4.2 mit Hinweisen). 3.4