Es sei unwahrscheinlich, dass die Kamera einer weiteren, auf dem Bild nicht ersichtlichen Person gehöre. Alle auf dem Bild erkennbaren Personen seien der Polizei und der Jugendanwaltschaft aus Verfahren wegen Sachbeschädigungen bekannt, seien im gleichen Alter, würden im gleichen Quartier wohnen und seien bereits mehrmals in diversen Gruppenkonstellationen im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen kontrolliert worden. Einige von ihnen seien durch die Jugendanwaltschaft wegen Sachbeschädigungen (Sprayereien und Tags) verurteilt worden.