Sprayereien angebracht zu haben. Die Täterschaft konnte jedoch vor der anrückenden Polizei fliehen und liess am Tatort einen Rucksack mit einer «Action-Kamera», Sprayer-Utensilien sowie diverse Spraydosen und eine Cola Flasche zurück. Auf einem sich auf der Kamera befindlichen Gruppenfoto sind sechs Personen ersichtlich, darunter der Beschwerdeführer. 1.2 Am 6. Dezember 2016 verfügte die Jugendanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung, die Abnahme eines Wangenschleimhautabstriches sowie die Erstellung eines DNA-Profils beim Beschwerdeführer. Dagegen erhob dieser am 19. Dezember 2016 Beschwerde