1. 1.1 Gegen A.________, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), ist bei der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) eine Untersuchung wegen Sachbeschädigung durch Farbsprayereien hängig (BM-16-1141). Der Beschwerdeführer wird verdächtigt, zusammen mit einer anderen Person am 8. November 2016 in E.________ an einer Autobahnlärmschutzwand Sprayereien angebracht zu haben.