Er führte damals sogar aus, er könne sich selber dann nicht kontrollieren und könne auch nicht garantieren, ob er nicht sein Gegenüber, wenn ihn dieses provoziere, angreifen und verletzen würde. Gerade der Umstand, dass er sich bereits vor zwei Jahren in diesem Sinn äusserte und die vom Gutachter getroffene Diagnose bereits seit Jahren besteht, es mit Ausnahme des Vorfalls vom 12. Oktober 2016 aber bisher nie zu Gewaltdelikten gekommen ist, spricht gegen eine hohe Rückfallgefahr. Der Vorfall vom 12. Oktober 2016 geht denn auch auf einen bereits länger dauernden Konflikt mit einem Bekannten zurück.