auch anlässlich der Begutachtung durch das Universitätsspital Basel, welche im Rahmen einer IV-Rentenrevision von Amtes wegen stattfand (vgl. Haftakten, pag. 19). Er führte damals sogar aus, er könne sich selber dann nicht kontrollieren und könne auch nicht garantieren, ob er nicht sein Gegenüber, wenn ihn dieses provoziere, angreifen und verletzen würde.