Diese Wiederholungsgefahr würde insbesondere in konfliktabhängigen Situationen und im Rahmen von psychiatrischen Krisen entstehen. Es seien Delikte der angeklagten Art zu erwarten, jedoch auch anderweitige Gewaltdelikte. Der Beschwerdeführer gibt denn auch an, er könne ausflippen, wenn er ungerecht behandelt werde (S. 1 des Berichts vom 7. Dezember 2016). Dahingehend äusserte sich der Beschwerdeführer auch anlässlich der Begutachtung durch das Universitätsspital Basel, welche im Rahmen einer IV-Rentenrevision von Amtes wegen stattfand (vgl. Haftakten, pag.