Dieses Aggressionspotential sei in der Vergangenheit hauptsächlich mit der psychiatrischen Erkrankung im Zusammenhang gesehen worden. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht werde bei der festgestellten Persönlichkeitsstörung und den vorliegenden anamnestischen Daten im Vergleich zur Normpopulation von einer erhöhten Rückfallgefahr für die Begehung von aggressiven Handlungsweisen und Gewaltdelikten ausgegangen. Hingegen bestehe eine unmittelbare Ausführungsgefahr für Gewaltdelikte oder eine akute Fremdgefährdung zurzeit nicht.