Beim Beschwerdeführer bestehe eine komplexe psychiatrische Problematik. Diesbezüglich seien ausführliche IV-Akten, darunter auch mehrere Gutachten, vorhanden. Über Jahre sei in allen Arztberichten durch die behandelnden Ärzte und auch in den Begutachtungen von einem erhöhten Aggressionspotential, Impulsivität und Gefährlichkeit ausgegangen worden. Der Beschwerdeführer habe auch in Anwesenheit von verschiedenen Ärzten und Gutachtern wiederholt Drohungen ausgestossen, zuletzt im Jahre 2014. Dieses Aggressionspotential sei in der Vergangenheit hauptsächlich mit der psychiatrischen Erkrankung im Zusammenhang gesehen worden.