1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. Oktober 2016 wird aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz zu eröffnen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - der Beschuldigten Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin E.________ (mit den Akten)