Zu Unrecht geht die Staatsanwaltschaft zudem davon aus, die Hunde hätten bei einem Überhitzungszustand apathisch sein müssen. Das Verhalten der Hunde – gemäss dem Polizeirapport haben die beiden Hunde gehechelt, stark gebellt und wirkten etwas aggressiv – kann vielmehr den klinischen Symptomen einer Überhitzung entsprechen (vgl. hierzu beispielsweise den Artikel des Verbands für das Deutsche Hundewesen http://www.vdh.de/news/artikel/hitzschlag-bei-hunden/).