5 Selbst wenn der Rechtsauffassung des Bundesgerichts gefolgt und für die Erfüllung des Tatbestandes der Vernachlässigung eine effektive Beeinträchtigung des Tierwohls vorausgesetzt wird, handelt es sich entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft vorliegend nicht um einen klaren Fall. Es liegen vielmehr zahlreiche Indizien für ein tatsächliches Leiden der beiden Hunde vor.