Das Tierschutzrecht will den Schutz der Würde der Tiere gewährleisten. Unter diesem Gesichtspunkt kann nicht gesagt werden, das Vorgehen sei offensichtlich mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Die Beurteilung weist jedenfalls nicht ganz einfache Auslegungs- und Wertungsfragen auf, weshalb der Entscheid darüber in analoger Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro duriore“ einem urteilenden Gericht überlassen werden sollte.