Die Entscheidung sei aufgrund nachvollziehbarer Erwägungen erfolgt. Dieser Argumentation hält der Beschwerdeführer entgegen, dass gerade diese Erfahrung aus früheren Würfen dazu hätte führen müssen, dass der Beschuldigte alles Nötige unternommen hätte, damit die Hündin nicht (unkontrolliert) wieder und wieder trächtig werde. Die Begründung, Welpen würden den Hof bereichern, zeuge gerade von Egoismus und Ignoranz gegenüber der körperlichen und psychischen Integrität der Hofhündin.