Aus den Aussagen des Beschuldigten geht hervor, dass er nicht zum ersten Mal (überzählige) Welpen getötet hat. Die Hündin ist nicht kastriert und kann sich offenbar unkontrolliert fortpflanzen, der Beschuldigte wusste nicht, wer der Vater der Welpen ist. Die Generalstaatsanwaltschaft schliesst in ihrer Stellungnahme eine mutwillige Tötung mit der Begründung aus, der Entscheid des Beschuldigten basiere auf den Erfahrungen, die er anlässlich früherer Würfe des Muttertiers gemacht habe. Die Entscheidung sei aufgrund nachvollziehbarer Erwägungen erfolgt.