Unter Mutwillen wird eine bewusste und provozierende Boshaftigkeit oder Leichtfertigkeit verstanden. Von einer mutwilligen Tötung spricht man, wenn der Täter aus einem verwerflichen Beweggrund und besonders rücksichtslos handelt, beispielsweise aus Trotz, Gemeinheit, Gefühl- und Mitleidlosigkeit, Übermut, Gedankenlosigkeit oder aus einer momentanen Laune heraus. Dies ist etwa der Fall, wenn jemand aus purer Freude zahme oder gefangene Tiere erschiesst bzw. den Hund oder die Katze des Nachbarn tötet, weil er sich über deren Kot im Garten ärgert oder sich aus einem anderen Grund beim Tierhalter rächen will.