Die zwei weiteren, gemäss den Angaben des Beschuldigten ebenfalls mit der Schaufel erschlagenen Welpen, konnten hingegen nicht mehr sichergestellt werden, da diese zwischenzeitlich entsorgt worden sind (vgl. den Nachtrag der Kantonspolizei vom 28. Dezember 2016). Ob diese mit einem gezielten Schlag schnell getötet wurden oder ob sie auf qualvolle Art im Sinne des Tierschutzgesetzes starben, lässt sich deshalb nicht mehr mit Sicherheit feststellen.