Jedoch wurde beim einzigen vorhandenen erschlagenen Welpen im Rahmen der Sektion ein massives Schädeltrauma festgestellt, welches gemäss dem Sektionsbericht zu einem schnellen Tod des Tieres geführt hat. Gestützt darauf ist von einem sofortigen Todeseintritt beim Welpen ohne Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten auszugehen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, beziehen sich die von Dr. F.________ gegenüber der Polizei geäusserten Schwierigkeiten bei der Todesursachenfeststellung aufgrund des Einfrierens der Welpen (vgl. Berichtsrapport S. 6) nicht auf den erschlagenen, sondern auf die beiden anderen Welpen.