7. Das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzverordnung regeln das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier und sollen im Sinne eines ethischen Tierschutzes den Schutz der Würde und des Wohlergehens der Tiere gewährleisten (BOLLI- GER/RICHNER/RÜTTIMANN, Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis, 2011, S. 4 sowie Art. 1 des Tierschutzgesetzes [TschG; SR 455]). Das Schweizer Tierschutzrecht sieht aber, anders als die Tierschutzgesetze in Deutschland und Österreich, keinen generellen Lebensschutz vor. Der Grund dafür, dass der Ge-