5. Der Beschuldigte wurde am 21. November 2016 zum Vorwurf der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz einvernommen. Auf Frage, was passiert sei, gab er an, die Hündin des Betriebs habe regelmässig Junge. Sie hätten die Erfahrung gemacht, dass ihre Hündin idealerweise drei bis vier Junge habe. Es sei so, dass sie Welpen möchten, es bereichere den Betrieb. Sie seien aber der Meinung gewesen, dass sieben Welpen für die Hündin zu viel seien. Sie hätten entschieden, die Welpen-Anzahl auf drei zu reduzieren.