10 schutzkomponente des ne bis in idem-Grundsatzes spielt z.B. auch bei nachträglichen Einziehungsverfahren eine Rolle. Ein solches ist ausgeschlossen, wenn dem Gericht bereits bei Fällung des Sachurteils die Existenz der einziehbaren Vermögensvorteile bei Anwendung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein können (Urteil des Bundesgerichts 6B_801/2008 vom 12. März 2009 E. 2.3). Analoges gilt auch bei der nachträglichen Anordnung einer stationären Massnahme.