Hinzu kommt, dass bei der Steuerhinterziehung – im Gegensatz zum Strassenverkehrsrecht oder weiteren Rechtsgebieten, die neben Strafsanktionen disziplinierende Massnahmen kennen (Ärzte, Anwälte oder Beamte) – keine andere Sanktion, sondern ebenfalls Geldstrafe ausgesprochen wird. Demgegenüber wird den Betroffenen in den erwähnten Administrativverfahren eine erteilte Bewilligung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit (Führerausweis, Anwaltspatent, Berufsausübungsbewilligung und dergleichen) u.U. entzogen.