Im Beispiel des Strassenverkehrsrechts ist die charakterliche/psychische Fähigkeit, Lenker eines Motofahrzeugs zu sein, ein Dauerzustand. Mangelt es daran, kann sich dies in einer konkreten Verkehrsregelverletzung oder einem Unfall mit strafrechtlichen Konsequenzen manifestieren. Die von den unterschiedlichen (Straf- bzw. Administrativ-)Behörden zu beurteilenden Lebenssachverhalte (konkreter Vorfall mit Motorfahrzeug versus Dauerzustand) sind so betrachtet nicht deckungsgleich.