Pra 2000 Nr. 88). Sein Hauptzweck ist die Gewährleistung der Einhaltung der Strassenverkehrsregeln und der Sicherheit der Strassenbenützer (siehe auch Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes sowie zu einem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht vom 21. September 1998, BBl 1999 1979 ff., S. 2059). Auch ein Blick auf die von den Behörden zu beurteilenden, prozessualen Lebenssachverhalte erhellt einen wesentlichen Unterschied: Im Beispiel des Strassenverkehrsrechts ist die charakterliche/psychische Fähigkeit, Lenker eines Motofahrzeugs zu sein, ein Dauerzustand.