Zum selben Ergebnis gelangt man auch nach der auf eine Metapher TRECHSELs zurückgehenden «Video-Faustregel». Danach ist vom gleichen Sachverhalt auszugehen, wenn sich einem objektiven Betrachter beim Abspielen eines (fiktiven) Videos der Taten ein und derselbe Film präsentiert (GREINER, Akkusationsprinzip und Wirtschaftsstrafsachen, in: ZStrR 123/2005, S. 108, Fussnote 50; GENNA, Lebenssachverhalt oder Rechtsanwendung? – Ein interdisziplinärer Streifzug durch das Prozessrecht zwischen Streitgegenstand und ‹iura novit curia›, in: recht 2008, S. 153). Der in beiden Verfahren zu sehende Film wäre: