Der Bundesrat habe das Eidgenössische Finanzdepartement ursprünglich beauftragt, bis Ende 2015 eine Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts auszuarbeiten. Ziel dieser Revision sei es gewesen, neu die Steuerhinterziehung als Grundtatbestand und den Steuerbetrug als eine qualifizierte Form der Steuerhinterziehung zu normieren, die Verfahren zu vereinheitlichen und damit den unterschiedlichen Regelungen betreffend Untersuchungsmittel und Kompetenzen entgegenzuwirken. Allerdings sei im November 2015 dieses Projekt aufgrund geringer politischer Erfolgschancen zurückgestellt worden.