2 chem Tatwerkzeug unter anderem Deliktsgut aus Diebstählen, illegale Waffen und Betäubungsmittel. Veranlasst durch diese Zufallsfunde eröffnete die Staatsanwaltschaft das hier interessierende Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer. Die in der Folge verfügte DNA-Profilerstellung wird von ihr damit begründet, dass angesichts der Anhaltung vor Ort der Verdacht bestehe, dass sich der Beschwerdeführer regelmässig dort aufhalte und mit dem sichergestellten Deliktsgut, den illegalen Waffen und den Betäubungsmitteln in Verbindung stehe.