1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete am 30. November 2016 eine Untersuchung gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, Diebstahls und eventuell Hehlerei. Gegen die am 2. Dezember 2016 verfügte DNA-Profilerstellung reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde ein (Poststempel: 14. Dezember 2016). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 4. Januar 2017 die Abweisung der Beschwerde.