1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziff. 3 der Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 1. Dezember 2016 wird aufgehoben. Rechtsanwalt B.________ wird dem Beschwerdeführer ab Gesuchseinreichung als amtlicher Anwalt beigeordnet. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung des amtlichen Anwalts wird am Ende des Verfahrens durch das Gericht festgesetzt.