Die ihm gewährte Unterstützung ist gross, vermag aber die Verteidigung in einem Strafverfahren nicht abzudecken. Zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine Aussage-gegen- Aussagekonstellation handelt. Auch wenn zutrifft, dass die abschliessende Beweiswürdigung vom Gericht vorzunehmen sein wird, gehört es zur Verteidigungsstrategie, auf allfällige Widersprüche der gegnerischen Aussagen hinzuweisen und weitere Beweisabnahmen zu prüfen und zu beantragen. Nicht unbedeutend ist, dass der Vorwurf scheinbar auf einen religiös motivierten Hintergrund zurückzuführen ist.