Die Bewältigungskompetenzen des Beschwerdeführers, mit der für ihn emotional besonders herausfordernden Situation funktional umzugehen, wird von der Psychiaterin und der Psychologin als massiv eingeschränkt bezeichnet. Vor dem Hintergrund der latent vorhandenen Symptome der Posttraumatischen Belastungsstörung könne es möglicherweise auch zu Dissoziationen kommen. Nicht auszuschliessen sei weiter, dass die Situation zu einer deutlichen und anhaltenden Verschlechterung der psychischen Verfassung führe, welche auch eine Krisenintervention und stationären Behandlung nötig machen könnten. Eine deutliche Zunahme der Symptomlast habe in den letzten Konsultationen beobachtet werden können.