Störung und chronische Schmerzstörung) und würde u.a. zu eingeschränkten Emotions- und Stressregulationsfähigkeit, zu Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen (teilweise starke funktionale Beeinträchtigung der Gedächtnisleistungen; dem Beschwerdeführer falle es zuweilen sehr schwer, seine Gedanken zu ordnen), zu Schlafstörungen und damit bei zweitweiser hoher Symptomlast zu deutlich verminderter Belastbarkeit führen. Die Bewältigungskompetenzen des Beschwerdeführers, mit der für ihn emotional besonders herausfordernden Situation funktional umzugehen, wird von der Psychiaterin und der Psychologin als massiv eingeschränkt bezeichnet.