Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 29. September 2016 wurde der Beschwerdeführer wegen versuchter Nötigung, mehrfach begangen, schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu je CHF 30.00 sowie einer Verbindungsbusse von CHF 240.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen: 8 Tage) verurteilt. Am 5. Oktober 2016 erhob der Beschwerdeführer Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festhielt und die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens dem Regionalgericht überwies.